Damit auch Sie wieder zu Ihrem Lächeln finden.

Ihre Zahngesundheit

Der Gesetzgeber sowie die gesetzlichen Krankenkassen machen es dem Zahnarzt heute sehr schwer. Einem Versicherten aus der gesetzlichen Krankenversicherung stehen medizinische Leistungen zu, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ausreichend, das kennen wir alle aus der Schulzeit, ist eine "4". Zweckmäßig, der Zweck heiligt die Mittel. Wirtschaftlich bedeutet das Preisgünstigste, was da ist. Sicher ist Ihr Leistungsanspruch auf eine medizinische oder prothetische Versorgung höher. Auch Ihr Zahnarzt möchte Ihnen mehr als nur ein Mittelmaß anbieten. Diese Angebote überschreiten jedoch oftmals die Leistungsbereitschaft der gesetzlichen Krankenversicherung. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Zahnarzt um gemeinsam die für Sie beste Versorgung zu finden.