Wahl- o. Kassenleistung | Vestibuläre Verblendung
Vestibuläre Verblendung oder Vollverblendung? Wieder einmal hat der Gesetzgeber die Leistungen für ästhetischen Zahnersatz gekürzt. Seit dem 01.01.2004 erhält der Patient auch im vorderen, sichtbaren Bereich des Gebisses nur noch sogenannte vestibuläre oder Teilverblendungen auf Kassenrezept. Das Metallgerüst des Zahnersatzes wird hierbei nur auf der äußeren Seite des Zahnes mit Keramik überzogen – bei geöffnetem Mund bietet sich so der unschöne Anblick auf das freiliegende Metallgerüst. Ästhetisch eine Zumutung, für Sie als Patient. Ein mangelndes Selbstwertgefühl und Unsicherheiten beim Essen, Sprechen und Lachen können entstehen.